Intelligente Vorsorge
Bestattungsvorsorge in Weilerswist
Für Sie – Individuell nach Ihren Wünschen
Ein eigenverantwortlich und selbstbestimmt geführtes Leben beinhaltet für viele Menschen die Beschäftigung mit dem eigenen Tod. Durch eine Bestattungsvorsorge können Sie bereits zu Lebzeiten Ihren letzten Weg gestalten. Entscheidend ist hier, dass alles nach Ihren persönlichen Vorstellungen umgesetzt wird.
Dies zu ermöglichen, darauf liegt unser Fokus.
Kompetente und faire Beratung
Optionen der Bestattungsvorsorge
Auch für Ihre Angehörigen ist die getroffene Vorsorge im Todesfall oft eine große Erleichterung. Es ist tröstend zu wissen, dass sie im Sinne ihres Verstorbenen handeln. Daher empfehlen wir Ihnen an der Stelle ein offenes Gespräch im Familienkreis oder mit den Vertrauten.
Die Bestattungsverfügung
- Angaben zur Art der Beisetzung, bspw. Erd-, Feuer- oder Seebestattung
- Ausgestaltung der Trauerfeier, u.a. die Festlegung der Musikwahl, Blumenschmuck und Dekoration
- Gestaltung der Grabstätte
Der Bestattungs-Vorsorgevertrag
Sie treffen sämtliche Vorgaben hinsichtlich Ihrer Beisetzung. So nehmen Sie Ihren Hinterbliebenen die Ängste, nicht in Ihrem Sinne zu handeln und tragen in hohem Maße dazu bei, der Trauer Raum zu lassen. Sie nehmen Ihren Angehörigen die finanzi elle Belastung. Zu Ihrer Sicherheit wird das Geld für die Bestattung auf ein Treuhandkonto eingezahlt und so vor der Insolvenz des Bestatters geschützt. Wir verlangen keinerlei Vorkasse oder Geld für die erforderlichen Gespräche und beraten Sie einfühlsam, kompetent und umfassend. Gerne mit Ihren Angehörigen zusammen im persönlichen Dialog .
Weitere Vorteile der Bestattungsvorsorge:
Eine Anpassung Ihres bereits geschlossenen Vorsorgevertrages an geänderte Lebens – und Einkommensverhältnisse ist jederzeit mögl ich. Auch im Falle eines Umzuges kann ein Vorsorgevertrag vom Bestatter am neuen Wohnort übernommen werden.
Das Testament
Sie bestimmen, wer im Todesfall Ihr Vermögen erhalten soll. Nach dem Gesetz ist es für jeden, der testierfähig ist möglich, ein Testament zu erstellen. Es muss vom Erblasser verfasst und unterschrieben werden. Bei gemeinschaftlichen Testamenten von Ehepaaren müssen beide Ehepartner unterzeichnen, zur Vollständigkeit unbedingt mit Ort und Datum.
Auch ein Notar kann ein Testament erstellen, verwahren und nach dem Tode des Erblassers vollstrecken. Notarielle Testamente können allerdings auch durch privat-schriftliche Verfügungen widerrufen werden.
Eine Regelung per Testament ist als Vorsorgeregelung für die eigentliche Beisetzung nicht empfehlenswert, da die Beerdigung in den meisten Fällen vor der Testamentseröffnung stattfindet.
Die Sterbegeldversicherung
Die
Wir sind jederzeit erreichbar
Im Trauerfall 24 Stunden!
Umfangreiche Informationen zu unserem Bestattungshaus, sowie detaillierte Auskünfte über unsere Leistungen, alle anfallenden Kosten und Möglichkeiten der Vorsorge entnehmen Sie unserer Webseite oder kontaktieren Sie uns - wir sind jederzeit für Sie erreichbar. Im Trauerfall sind wir auch 24 Stunden für Sie da.
Kontakt
Adresse
Kölner Straße 71
53919 Weilerswist